Freizeitanlage

Eine Minigolfanlage befindet sich direkt neben dem Campingplatz, sowie auch ein kleines Bistro zum Entspannen mit direktem Seeblick.

Ein Badestrand ist ebenfalls in 5 Minuten Gehweg zu erreichen und für alle Waldliebhaber befindet sich kurz hinter dem Platz ein Wald.

Dreiländersee

Der Drilandsee ist ein in den 1980er-Jahren künstlich geschaffener See. Er ist aufgeteilt in einem Badebereich und einen Wassersportbereich.

Der See selber ist optisch in diesen beiden Bereichen unterteilt.

Die Platzordnung

Herzlich Willkommen und einen schönen Aufenthalt auf unserem Campingplatz!

Im Interesse aller Campinggäste werden Sie gebeten Ruhestörungen zu vermeiden.

Beachten Sie daher bitte die nachfolgende Platzordnung sowie die Hygienerichtlinien:

Ankunft / Anmeldung:
Melden Sie sich bei der Ankunft bitte bei der Campingplatzverwaltung an und füllen das Anmeldeformular aus. Bitte melden Sie sich auch dann an, wenn der Platz nur als Gast oder Besucher betreten wird. (Besucherentgelt bzw. eine Übernachtungsgebühr). Personalausweise müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Abreise:
Vor der Abreise melden Sie sich bei der Campingplatzverwaltung ab. Die Abreise muss bis 11:00 Uhr erfolgen, ansonsten wird eine weitere Übernachtung berechnet. Die ausgehändigten Schlüssel sind bei der Abreise wieder abzugeben. Das Pfandgeld wird dann erstattet. Verlassen Sie Ihren Standplatz bei  Abreise bitte sauber. Nachreinigungen müssen wir berechnen.

Aufenthaltsverlängerungen:
Bitte melden Sie sich rechtzeitig, wenn Sie länger als geplant bleiben möchten.

Gebühren:
Die Stellplatzgebühren sind im voraus fällig. Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem aktuell gültigen Entgeltverzeichnis, welches ausgehangen ist, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.

Haftung:
Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingplatzes nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingpersonals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigungen von Sachen, einschließlich KFZ jeglicher Bauart usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen oder Sachschäden durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden anderer Campinggäste, ist von der Betriebshaftung ausgeschlossen. Für Verluste von Geld und Wertsachen, sowie andere Gegenstände haftet der Campingplatz nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Der Besuchte ist für den Gast verantwortlich. Grundsatz: Eltern haften für Ihre Kinder. Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.

Campingplatzverwaltung:
Die Campingplatzverwaltung übt das Hausrecht aus. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste insbesondere bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung erforderlich erscheint.

Platzwart:
Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten, insbesondere beim Aufstellen von Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und Zelten. Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung des Platzwartes vorgenommen werden.

Tiere:
Das Mitbringen von Hunden ist auf dem Campingplatz gestattet. Hunde müssen allerdings an der Leine geführt werden. Hundekot ist vom Hundehalter zu entfernen.

Ruhezeiten:
Die Platzruhe dauert von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr, sowie von 23:00 Uhr – 07:00 Uhr, und ist unbedingt einzuhalten. Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge auf dem Campingplatz bewegt werden. Radios sind ab 22:oo Uhr auszuschalten. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich gebeten, während dieser Zeit auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigen Platzverweis rechnen.

Getränke – Jugendschutzgesetz:
Jugendlichen unter 18 Jahren ist es erlaubt Bier und Bier-Mix Getränke zu konsumieren. Sollte jedoch festgestellt werden das hochprozentiger Alkohol mitgeführt wird, wird dieser vom Platzwart eingezogen. Im Sinne des Jugendschutzgesetzes bitten wir um Verständnis.

Sauberkeit:
Sicher legen Sie ebenso großen Wert auf Sauberkeit wie wir. Bitte behandeln Sie daher die Einrichtungen des Campingplatzes, insbesondere die Sanitärräume und Blockhäuser, pfleglich. Kleinkinder unter 6  Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitärräume. In den Sanitärräumen ist das Rauchen verboten. Gehen sie bitte sparsam mit den Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier) um.

Abfälle:
Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Behälter. Bitte beachten sie die Müllsortierung/Mülltrennung auf dem Campingplatz. Für das Entsorgen der Müllbeutel am Stellplatz ist der Campinggast selber verantwortlich. Abwässer und Fäkalien sind in die dafür vorgesehene Entsorgungsstation zu entleeren.

Offenes Feuer/ Grillen:
Offenes Feuer auf den Stellflächen ist nicht erlaubt. Es kann nach Anmeldung die eingerichtete Feuerstelle benutzt werden. Das Grillen ist erlaubt, beachten Sie aber das kein Funkenflug entsteht. Feuerlöscher/ Wassereimer bereithalten.

Stellplatz/ Fahrzeuge:
Das Umgrenzen der Standfläche mit Gräben und Einfriedungen ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren, achten Sie dabei auf spielende Kinder. Zugfahrzeuge sind am Wall zum Hagelsweg in Reihe zu parken.

Ferienhäuser:
Musik in den Ferienhäuser ist nur in Zimmerlautstärke erlaubt. Das Mitbringen von großen Musikanlagen ist untersagt, damit die Platzruhe gewährleistet bleibt.

Anfrage




    Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Beantwortung meiner Anfrage verarbeitet und zu Dokumentationszwecken gespeichert werden.

    Camping- und Freizeitanlagen Dreiländersee

    Follow on Instagram

    Instagram did not return a 200.